
Für Bauleitung und Personal
Ihre Pflichten, wenn Sie Ihre Leute unterbringen
Vier Angaben, vier Wochen aufheben
Stellen Sie Ihren Leuten eine Unterkunft, schreiben Sie auf: wer, wo und wann. Die Liste muss dort bereitliegen, wo gearbeitet wird. Nach dem Auszug heben Sie sie vier Wochen auf.
Der Zoll fragt bei Prüfungen danach.
Was auf die Liste gehört, und woher Sie es haben
- Adresse
- steht in unserer Bestätigung, mit Wohnungsnummer
- Größe und Betten
- stehen im Angebot
- Wer wo schläft
- schreiben wir auf Wunsch mit Namen auf
- Zeitraum
- steht auf Bestätigung und Rechnung
Schreiben Sie in die Anfrage, wie Sie die Liste brauchen. Dann kommt sie gleich mit der Bestätigung.




8 m² je Person, und wer das prüft
Die Regel ASR A4.4 verlangt mindestens 8 m² nutzbare Fläche je Person. Ob das passt, hängt davon ab, wie viele einziehen. Dieselbe Wohnung reicht für vier und ist für sieben zu klein.
Darum sagen wir nicht, eine Wohnung „passt". Wir nennen Ihnen die Quadratmeter. Rechnen und entscheiden müssen Sie, denn die Pflicht liegt bei Ihnen.
Was unsere Wohnungen mitbringen
- Einzelbetten, getrennt gestelltkeine Stockbetten, kein Bett für zwei Schichten
- Eigenes Bad in der Wohnungkein Bad auf dem Flur, keine Fremden
- Küche mit allemKühlschrank und Herd in jeder Wohnung
- Abschließbare WohnungIhr Team hat die Wohnung allein
- Waschmaschinein der Wohnung, kein Waschsalon
Die Angaben kosten nichts extra
Adresse, Größe, Personen und Zeitraum stehen in jeder Buchung. Wir geben sie Ihnen einfach mit.
Wichtig
Das ist keine Rechtsberatung. Wir sagen hier nur, welche Angaben wir liefern. Ob Ihre Unterkunft reicht, prüft Ihre Fachkraft für Arbeitssicherheit oder Ihre Rechtsabteilung.
Gilt die Arbeitsstättenverordnung auch für eine angemietete Wohnung?
Ja, wenn Sie als Arbeitgeber die Unterkunft stellen. Seit 2021 gilt Anhang 4.4 auch für Wohnungen außerhalb der Firma. Ob Sie selbst mieten oder bei uns buchen, ist egal. Die Pflicht haben Sie, nicht der Vermieter.
Was genau müssen wir aufschreiben?
Adresse, Größe, wer wo wohnt und wie lange. Die Angaben dafür bekommen Sie von uns schriftlich.
Wie viel Fläche braucht eine Person?
Mindestens 8 m², so steht es in der Regel ASR A4.4. Sagen Sie uns, wie viele einziehen. Dann bekommen Sie die Größe der Wohnung schriftlich und können nachrechnen.
Bestätigen Sie, dass die Wohnung passt?
Nein, das sollte kein Vermieter tun. Ob sie passt, hängt davon ab, wie viele einziehen. Prüfen müssen Sie selbst, mit Ihrer Fachkraft für Arbeitssicherheit.
Der Zoll hat bei uns schon nach der Unterkunft gefragt.
Dann wissen Sie, worum es geht. Bei Prüfungen gegen Schwarzarbeit fragt der Zoll nach der Unterkunft. Die Liste dafür bekommen Sie von uns schriftlich.
Bekommen wir das auch für zurückliegende Aufenthalte?
Ja. Sagen Sie uns Zeitraum und Firma. Dann stellen wir die Liste aus unserem Buchungssystem zusammen.
Sagen Sie uns, wie viele kommen.
Danach richtet sich, welche Wohnung passt. Schreiben Sie dazu, ob Sie die Liste brauchen.
- info@gll-immobilien.de
- Adresse
- GLL Immobilien GmbH, Jean-Pierre-Jungels-Straße 2, 55126 Mainz














