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+49 1522 1832175Jean-Pierre-Jungels-Straße 2, 55126 Mainz
+49 1522 1832175VerlängernUnterkunft anfragen
Zimmer mit zwei Einzelbetten in einer GLL-Wohnung

Für Bauleitung und Personal

Ihre Pflichten, wenn Sie Ihre Leute unterbringen

Seit dem 1. Januar 2021 gilt eine Regel auch für Wohnungen außerhalb der Firma. Sie steht in der Arbeitsstättenverordnung, Anhang 4.4. Die Pflicht hat der Arbeitgeber, nicht der Vermieter. Die Angaben dafür bekommen Sie von uns.

Vier Angaben, vier Wochen aufheben

Stellen Sie Ihren Leuten eine Unterkunft, schreiben Sie auf: wer, wo und wann. Die Liste muss dort bereitliegen, wo gearbeitet wird. Nach dem Auszug heben Sie sie vier Wochen auf.

Der Zoll fragt bei Prüfungen danach.

Was auf die Liste gehört, und woher Sie es haben

Adresse
steht in unserer Bestätigung, mit Wohnungsnummer
Größe und Betten
stehen im Angebot
Wer wo schläft
schreiben wir auf Wunsch mit Namen auf
Zeitraum
steht auf Bestätigung und Rechnung

Schreiben Sie in die Anfrage, wie Sie die Liste brauchen. Dann kommt sie gleich mit der Bestätigung.

Einzelbetten, kein Stockbett
Einzelbetten, kein Stockbett
Eigenes Bad in der Wohnung
Eigenes Bad in der Wohnung
Küche für Selbstverpflegung
Küche für Selbstverpflegung
Die Wohnung gehört Ihrem Team allein
Die Wohnung gehört Ihrem Team allein

8 m² je Person, und wer das prüft

Die Regel ASR A4.4 verlangt mindestens 8 m² nutzbare Fläche je Person. Ob das passt, hängt davon ab, wie viele einziehen. Dieselbe Wohnung reicht für vier und ist für sieben zu klein.

Darum sagen wir nicht, eine Wohnung „passt". Wir nennen Ihnen die Quadratmeter. Rechnen und entscheiden müssen Sie, denn die Pflicht liegt bei Ihnen.

Was unsere Wohnungen mitbringen

  • Einzelbetten, getrennt gestelltkeine Stockbetten, kein Bett für zwei Schichten
  • Eigenes Bad in der Wohnungkein Bad auf dem Flur, keine Fremden
  • Küche mit allemKühlschrank und Herd in jeder Wohnung
  • Abschließbare WohnungIhr Team hat die Wohnung allein
  • Waschmaschinein der Wohnung, kein Waschsalon

Die Angaben kosten nichts extra

Adresse, Größe, Personen und Zeitraum stehen in jeder Buchung. Wir geben sie Ihnen einfach mit.

Wichtig

Das ist keine Rechtsberatung. Wir sagen hier nur, welche Angaben wir liefern. Ob Ihre Unterkunft reicht, prüft Ihre Fachkraft für Arbeitssicherheit oder Ihre Rechtsabteilung.

Bevor Sie fragen

+49 1522 1832175
Gilt die Arbeitsstättenverordnung auch für eine angemietete Wohnung?

Ja, wenn Sie als Arbeitgeber die Unterkunft stellen. Seit 2021 gilt Anhang 4.4 auch für Wohnungen außerhalb der Firma. Ob Sie selbst mieten oder bei uns buchen, ist egal. Die Pflicht haben Sie, nicht der Vermieter.

Was genau müssen wir aufschreiben?

Adresse, Größe, wer wo wohnt und wie lange. Die Angaben dafür bekommen Sie von uns schriftlich.

Wie viel Fläche braucht eine Person?

Mindestens 8 m², so steht es in der Regel ASR A4.4. Sagen Sie uns, wie viele einziehen. Dann bekommen Sie die Größe der Wohnung schriftlich und können nachrechnen.

Bestätigen Sie, dass die Wohnung passt?

Nein, das sollte kein Vermieter tun. Ob sie passt, hängt davon ab, wie viele einziehen. Prüfen müssen Sie selbst, mit Ihrer Fachkraft für Arbeitssicherheit.

Der Zoll hat bei uns schon nach der Unterkunft gefragt.

Dann wissen Sie, worum es geht. Bei Prüfungen gegen Schwarzarbeit fragt der Zoll nach der Unterkunft. Die Liste dafür bekommen Sie von uns schriftlich.

Bekommen wir das auch für zurückliegende Aufenthalte?

Ja. Sagen Sie uns Zeitraum und Firma. Dann stellen wir die Liste aus unserem Buchungssystem zusammen.

Sagen Sie uns, wie viele kommen.

Danach richtet sich, welche Wohnung passt. Schreiben Sie dazu, ob Sie die Liste brauchen.

Adresse
GLL Immobilien GmbH, Jean-Pierre-Jungels-Straße 2, 55126 Mainz
Wo brauchen Sie die Wohnung?

Anreise *
Weitere Angaben optional

Falls die Rechnung nicht an Sie, sondern an die Buchhaltung soll.

Anfragen kostet nichts, kein Konto nötig. Verbindlich wird es erst, wenn Sie zusagen. Wir nutzen Ihre Angaben für Ihre Anfrage. Mehr dazu in der Datenschutzerklärung.